Urheberrechte und Lizenzverträge im Netz
Das Urheberrecht schützt die Rechte derjenigen, die Werke der Literatur, Kunst und Wissenschaft anfertigen, indem die Vervielfältigung und Bearbeitung grundsätzlich verboten ist. Unter solchen Werken werden Sprach- und Musikwerke, Tanz und Pantomime, bildende Kunst, Lichtbilder, Filmwerke sowie Darstellungen technischer sowie wissenschaftlicher Art verstanden (http://www.gesetze- im –internet.de/urhg/index.html).Die Creative Commons haben verschiedene Lizenzmodelle entwickelt, die die Benutzung von Medien im Internet unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Diese Bedingungen sind in Lizenzverträgen festgehalten. Es gibt 6 verschiedene Verträge, deren Charakter auf den entsprechenden Seiten mit Symbolen angezeigt ist. Diese erlauben entweder die Nutzung, wenn der Name des Urhebers genannt wird, die Nutzung, sofern das Medium nicht bearbeitet wird, die Nutzung, sofern es nicht kommerziellen Zwecken dient oder die Nutzung, wenn die Weitergabe unter gleichen Bedingungen erfolgt. Eine Kombination aus mehreren der o.g. Bedingungen isst ebenfalls möglich(http://de.creativecommons.org/was-ist-cc/). Frei verfügbare Medien sind u.a. mit Hilfe von konventionellen Suchmaschinen unter erweiterten Sucheinstellungen mit der entsprechenden Eingabe zu Nutzungsrechten zu finden. Weitere Anbieter frei nutzbarer Medien für die Geschichte und Geschichtsdidaktik sind z.B. edutex, cliparts, segu oder flickr. Die Suchmaschine Tin eye sucht den Ursprung von Bilddateiien.
Fertigstellen und Bloggen des Beitrags: Was ist „historisches Lernen“? – Versuch einer Bestimmung nach Jörn Rüsen[1]
Der Beitrag „Was ist historisches Lernen“[2] wurde von den Teilnehmern des Seminars auf Inhalt und sprachliche Richtigkeit überprüft. Aus der Beschäftigung mit dem Text ergeben sich Fragen, die eine Umsetzung von Rüsens Beobachtungen und Forderungen auf digitale historische Kompetenzen verlangen. Hierzu zählt u.a. die praktische Umsetzung im Unterricht. Des Weiteren stellt sich die Frage, inwieweit sich neue Kompetenzanforderungen an eine digitale Geschichtsschreibung stellen. Zum Bloggen eines Beitrags auf der Homepage des Seminars ist zunächst das Einloggen mit Benutzername und Passwort unter der URL http://dgl.hypotheses.org/wp-admin/ notwendig. Anschließend kann der entsprechende Artikel hochgeladen oder bearbeitet werden. Eine „Verschlagwortung“ ist ebenfalls möglich.
Wandelnde Kompetenzanforderungen an Historiker im Zeitalter digitaler Medien nach Hodel[3]
Der Artikel „Digital lesen, digital schreiben, digital denken“ beschäftigt sich mit den Veränderungen der Kommunikation aufgrund des Medienwandels und beschreibt die sich wandelnden Kompetenzanforderungen an Historiker im Zeitalter digitaler Medien. Er bezeichnet die anzustrebende zentrale Fähigkeit als „Onlinekompetenz“. Ergänzend zu Hodels Aussagen werden im Seminar folgende Feststellungen gemacht:
- Unter grauer Literatur wird diejenige Literatur verstanden, über deren Wissenschaftlichkeit Zweifel besteht und deren Nutzung daher für wissenschaftliche Zwecke streitbar ist. Gerade in der digitalen Welt findet sich zahlreiche graue Literatur, da die Veröffentlichung von Arbeiten stark vereinfacht ist. Ein Beispiel für solche Literatur ist eine Proseminararbeit. Es sind folglich Kriterien notwendig, die zu einem sachgerechten Urteil führen. Um den Zweck der Wissenschaftlichkeit zu erfüllen, gibt es nicht ein ausschlaggebenden Kriterium, sondern ein Merkmalbündel, zu dem u.a. Fußnoten, korrekte Quellenverwendung, Abschluss bzw. wissenschaftlicher Grad des Autors, Verlag, Bibliothek u.a. gehören. Die Trennung zwischen „echter wissenschaftlicher“ und grauer Literatur beleibt dennoch in gewissen Fällen unscharf.
- Die Nutzung digitaler Medien ersetzt auch weiterhin nicht die Archivarbeit. Archivalien werden bis heute nur in seltenen Fällen digitalisiert.
- Um wissenschaftlich zu arbeiten sind folglich Kenntnisse und Fertigkeiten in den herkömmlichen Arbeitsweisen ebenso notwendig wie Kompetenzen im Umgang mit den neuen Medien. Der Historiker muss abschätzen können, welche Arbeitsweise sinnvoll für sein Vorhaben ist. Das gemeinsame Arbeiten an Beiträgen ist Chance und Problem zugleich. Urheberrechte sind noch schwerer nachzuvollziehen.
[1] Rüsen, Jörn: Historisches Lernen. In: Klaus Bergmann u.a. (Hgg.): Handbuch der Geschichtsdidaktik. 5., überarbeitete Auflage, Seelze-Velber 1997, S. 261-265.
[2] Blogbeitrag des Seminars „Kompetenzorientiertes hisstorisches Lernen“: Was ist historisches Lernen? Versuch einer Bestimmung nach Jörn Rüsen. In: dgl. Digitales Geschichtslernen (Homepage des Seminars) unter: http://dgl.hypotheses.org/. Saarbrücken 2012.
[3] Hodel, Jan: Digital lesen, digital schreiben, digital denken? Über den kompetenten Umgang mit Geschichte im Zeitalter des digitalen Medienwandels. In: Marco Jorio, Cindy Eggs (Hgg.): Am Anfang ist das Wort. Lexika in der Schweiz, Baden 2008, S. 113-125.